„Wir bitten dich, erhöre uns“ – Neuordnung der Fürbitten in der Liturgie

Ab diesem Sonntag wird (zunächst in der Messe um 10:00) ein neuer liturgischer Ort eingeführt: Die Fürbitten – besser: Das „Gebet der versammelten Gemeinde“ – sollen aus der Mitte der Mitfeiernden an Gott gerichtet werden. Daher haben wir im Liturgieausschuss beschlossen, sie von einem Mikrofon im Mittelgang durch LektorInnen mit dem Blick zum Altar (gemeinsame Gebetsrichtung) vorzutragen. So wird unterstrichen, dass die Fürbitten das „Gemeindegebet“ (in Ergänzung zu den „Vorstehergebeten“ des Priesters, die von der Priestersessio aus gesprochen werden) sind. Damit wird auch deutlicher, dass der Ambo als „Tisch des Wortes“ primär für die Verkündigung und Auslegung des Wortes Gottes reserviert bleibt.


Hintergrund:

„Nach dem Evangelium und der Homilie soll – besonders an den Sonntagen und gebotenen Feiertagen – das ‚Allgemeine Gebet‘ oder ‚Gebet der Gläubigen‘ wiedereingeführt werden, damit unter Teilnahme des Volkes Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die Regierenden, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, und für alle Menschen und das Heil der ganzen Welt.“
(II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ 53)

Die herausgehobene Stellung dieses Gebetes wird in Nr. 69 der neuen Grundordnung des Römischen Messbuchs von 2002 (GORM) angesprochen:
„Im Allgemeinen Gebet beziehungsweise im Gebet der Gläubigen antwortet das Volk gewissermaßen auf das gläubig aufgenommene Wort Gottes, trägt Gott Bitten für das Heil aller vor und übt so sein priesterliches Amt aus, das es durch die Taufe empfangen hat.“