PGR-Wahl: Wie gewählt wird

Wahltermine

Sonntag, 13. März, Kirche: 09:00 bis 09:30 Uhr; 10:30 bis 11:00 Uhr
Mittwoch, 16. März, Pfarrhof (EG): 16:00 bis 19:00 Uhr
Samstag, 19. März, Kirche: 18:00 bis 18:30 Uhr; 19:20 bis 20:00 Uhr
Sonntag, 20. März, Kirche: 09:00 bis 09:30 Uhr; 10:30 bis 12:00 Uhr; 19:20 bis 20:00 Uhr

Briefwahl

Erstmals gibt es heuer auch die Möglichkeit, die Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Unterlagen zur Briefwahl können ab 27.02. bis 08.03. in der Pfarrkanzlei abgeholt oder beim Wahlvorstand angefordert werden: wahlvorstand@breitenfeld.info
Die Übermittlung des Rücksendekuverts an den Wahlvorstand kann entweder per Post, per Abgabe in der Pfarrkanzlei oder durch eine beauftragte Person vor Schließung des letzten Wahllokals (also am Sonntag, 20. März 2022, nach der Abendmesse) erfolgen.

Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die
a) vor dem diözesanen Wahltag (20.03.2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben,
b) am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teilnehmen (diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen).
Kinder vor Erreichung der aktiven Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Beide Erziehungsberechtigte vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

Für den Wahlvorstand:

Walter Weiser                                                           Gregor Jansen